Die Hessische Landesregierung hat erneut die Coronavirus-Schutzverordnung aktualisiert. Dabei wird die Infektionsinzidenz als bislang wichtigster Indikator durch den Hospitalisierungswert und die Belegung der Intensivbetten in den Krankenhäusern abgelöst. Die neue Verordnung tritt heute in Kraft. Für den Schulbetrieb hat die aktualisierte Verordnung keine größeren Veränderungen gebracht:
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Es gilt weiterhin, dass in Schulgebäuden eine medizinische Maske getragen werden muss.
- Aber: Am Sitzplatz, im Freien oder beim Schulsport ist es jetzt nicht mehr erforderlich, eine Maske zu nutzen.
Ausnahmen: In den 14 Tage andauernden Präventionswochen nach den Ferien oder bei einem größeren Ausbruchsgeschehen in der Schule bzw. in den 14 Tagen nach einer bestätigten Infektion in der Klasse muss auch am Platz eine Maske getragen werden. In diesem Fall sind auch weiterhin täglich Schnelltests durchzuführen – in den beiden Wochen nach den Herbstferien wird dreimal getestet.